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Durch das Erscheinen der europäischen Norm EN ISO 7010 im Juli 2012, sowie deren nationale Übernahme in die DIN EN ISO 7010 im Dezember 2012 und einhergehend mit der Neuauflage der angepassten Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3,erschienen im Februar 2013 - fanden die international abgestimmten Sicherheitszeichen nach ISO 7010 ihren Weg in das deutsche Regelwerk. Einzelne Modifizierungen, grundlegende Symboländerungen sowie die Aufnahme neuer Verbotszeichen sind das Ergebnis dieser Umsetzung. Zu den zahlreichen Anpassungen im Bereich der Verbotszeichen und erheblichen gestalterischen Veränderungen, wurden im Zuge der Neufassung der ASR A1.3 einige zusätzliche Schilder aufgenommen.
Wir haben für Sie eine Checkliste bereitgestellt, die einen Überblick über die veralteten Symbole und Verbotsschilder gibt. So können Sie einfach feststellen, ob Schilder in Ihrem Unternehmen ausgetauscht werden sollten. Zum Download der Schilder-Checkliste
Eine vorschriftsmäßige Sicherheitskennzeichnung ist in Deutschland Pflicht. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Verbotsschilder und anderen Sicherheitszeichen, die an Ihrem Arbeitsplatz in öffentlichen Bereichen Anwendung finden, den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen (also der ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 und der ISO 4844 Teil 2). Sollten Sie jedoch noch vormalige Sicherheitsschilder verwenden, muss deren Beibehaltung anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und schriftlich begründet und dokumentiert werden. Ebenso muss im Rahmen der Unterweisung immer auf beide Varianten verwiesen werden. Demzufolge ist eine Kennzeichnung nach ASR A1.3 und ergänzend nach DIN EN ISO 7010 sowie DIN 4844-2 dringend zu empfehlen.
Einige Verbotszeichen sind auch als langnachleuchtende Version erhältlich. Dabei handelt es sich um Sicherheitszeichen mit einem Bezug zur Gefährdung durch Feuer, welche auch nach Ausfall der Notbeleuchtung noch erkennbar sind.
Alle Verbotsschilder zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Bereichen in unserem Sortiment entsprechen der aktuellen Norm ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2. Die Schilder sind hochwertig verarbeitet, Made in Germany. Profitieren Sie von den hohen Qualitätsansprüchen des Herstellers, den exzellenten Rohstoffen und der sorgfältigen Verarbeitung.
Die Anbringung von Sicherheitszeichen ist in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) geregelt, und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Die aktuelle Fassung der ASR A1.3 gilt grundsätzlich für alle Arbeitsstätten in Deutschland mit Ausnahme für Betriebe des Bundesberggesetzte. Die ASR A1.3 beinhaltet aber nur die wesentlichen Sicherheitszeichen, für darüber hinaus gehende Kennzeichnungsanforderungen sind die Zeichen nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 zu verwenden.
Je nach Anwendungsgebiet fertigt WOLK AG die Verbotsschilder in den folgenden Materialien: Aluminium, witterungsfestem PVC und selbstklebender Folie. AluPress: Geprägte Aluminiumschilder. Das Symbol und der rote Rand des Verbotsschilds werden deutlich in den Vordergrund gestellt. Der Aufmerksamkeitsgrad erhöht sich mit diesem Fertigungsverfahren durch die dreidimensionale Anmutung. Folie: Der haftstarke Kleber und die hohe Druckqualität aller Folienschilder sorgen für einen langlebigen Einsatz auf glatten und sauberen Flächen. Aluminium: Bedruckte Aluminium-Verbotsschilder, äußerst robust.
Alle Schilder werden in der Regel bereits am nächsten Werktag an Sie versendet. Sollten Sie bei uns auf Rechnung ohne Steuernummer einkaufen wollen, kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice.