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Gemäß der DIN 30710 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten. So müssen beispielsweise Fahrzeuge, die beim Bau oder zur Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenverkehr eingesetzt werden mit retroreflektierenden Kfz-Warnmarkierungen und Warntafeln ausgestattet sein. Diese Einrichtungen erhöhen nachweislich die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Schließlich werden Fahrzeuge, die mit Warnmarkierungen ausgestattet sind, erheblich früher wahrgenommen.