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Nicht bei allen Kraftfahrzeugen ist sofort ersichtlich, welche womöglich gefährlichen oder empfindlichen Ladungen transportiert werden. Auch auf entsprechende Verweise auf sich im Fahrzeug befindende Personen oder Tiere ist Acht zu geben. Fahrzeug- und Parkausweise jeglicher Art schützen rechtlich vor vermeintlichen Beschlüssen von Ordnungsamt o. ä. und helfen Außenstehenden leichter bei der Identifikation. Durch entsprechend auffallende Markierungen und Warntafeln, als auch unterschiedliche Ausweise können diese umliegende Beteiligte vor Gefahren warnen oder über unterschiedliche Dinge informieren.
Hierbei handelt es sich nach kleineren Hinweisen um möglichst große und schnell ersichtliche Tafeln, die am Verkehr Mitbeteiligte vorwarnen. Unkontrollierbare Auffahrunfälle bei Personentransport oder auch Gefahrengütern sollten damit präventiv vermieden werden. Besonders auffällige Warnhinweise wie Blinklichter- und Blitzer sind sofort ersichtlich und bei besonders schweren oder gefährlichen Transporten einsetzbar. Entsprechende Schilder bei Warentransport können zudem auf gesicherte Waren hinweisen und zu einem geregelten und problemlosen Verkehrsablauf beitragen. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Abfalltransporte schreibt in diesem Zusammenhang eine Kennzeichnung durch A-Schilder vor.