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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild oder Gebotszeichen angebracht sein. Nur so können Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens beispielsweise die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen. Alle Gebotsschilder in unserem Sortiment entsprechen der aktuellen Norm DIN EN ISO 7010 ASR A1.3. Wir haben für Sie eine Checkliste bereitgestellt, die einen Überblick über die veralteten Symbole und Gebotsschilder gibt. So können Sie einfach feststellen, ob Schilder in Ihrem Unternehmen ausgetauscht werden sollten. Zum Download Schilder-Checkliste
Gebotsschilder stellen eine Unterkategorie der Sicherheitszeichen dar, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Ziel ist es, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Sie sind immer dann von Bedeutung, wenn die Gefahr nicht eindeutig erkennbar ist. Denn ist jemandem die Gefahr nicht bewusst, fehlt die Veranlassung für eine Schutzmaßnahme. Mit Gebotsschildern kann aktiv Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter genommen werden. Auf diese Weise können Ausfallzeiten durch sicheres Arbeiten vermieden werden.
Die Schilder werden bereits am nächsten Werktag an Sie versendet. Alle Schilder sind ab 1 Stück bestellbar, ohne Mindestbestellwert. Falls Sie ohne Steuernummer auf Rechnung bei uns einkaufen möchten, kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice.
Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Die ASR A 1.3 hat die grundlegenden Regeln aus der BGV A8 zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" übernommen. Sie erleichtert die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV sowie die Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen. Dabei werden die Symbole der DIN 4844 und die wesentlichen Inhalte der BGV A8 übernommen. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für sich geltend machen.
Die normgerechte Kennzeichnung hat ab sofort gemäß der neuen ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 sowie der DIN 4844-2 zu erfolgen:
DIN EN ISO 7010:
beinhaltet international abgestimmte und registrierte Sicherheitszeichen
DIN 4844-2:
beinhaltet ergänzend zur DIN EN ISO 7010 Sicherheitszeichen mit nationalem Charakter sowie international angestimmte Wasser-Sicherheitszeichen
ASR A.1.3:
beinhaltet eine Auswahl an Sicherheitszeichen aus DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2
Die ASR A.1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sind Gebotsschilder dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind. Die ASR A1.3 bestimmt Form, Farbe und Bedeutung der Gebotsschilder. Gebotszeichen sind rund, die Sicherheitsfarbe ist Signalblau und die Farbe des Piktogramms ist blau. Als Symbol des konkreten Gebotes werden Piktogramme verwendet, die auf bestimmte vorgeschriebene Handlungen und Vorgehensweisen eindeutig hinweisen. So bedeutet beispielsweise das Gebotsschild mit zwei Handschuhen, dass in diesem Bereich zwingend Schutzhandschuhe zu tragen sind.