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Alle Warnschilder in unserem Sortiment entsprechen entweder der aktuellen Kennzeichnungsnorm DIN EN ISO 7010 ASR A1.3 oder sind durch Praxiserprobung etabliert. Da in der ASR A1.3 nur die wichtigsten Sicherheitszeichen aufgenommen wurden, sind bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ebenso die DIN EN ISO 7010 sowie die DIN 4844-2 zu berücksichtigen. Mit den Warnschildern mit Blitzpfeil nach neuester ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 können Sie beispielsweise normgerecht vor gefährlicher Spannung warnen. Genormte Schilder kommen vor allem dort zum Einsatz, wo eine zwangsläufige Beschilderung verpflichtend ist. Frei gestaltete Warnschilder wiederum sind für speziellere Fälle konzipiert. In unserem Sortiment können Sie zwischen unterschiedlichen Materialien, Größen und Stückzahlen auf Bogen/Rolle wählen. Grundsätzlich kann zwischen allgemeinen und konkreten Warnhinweisen unterschieden werden. Warnzeichen mit einem allgemeinen Hinweis müssen mit darunter angebrachten zusätzlichen Tafeln weiter konkretisiert werden. Dies ist beispielsweise bei dem Warnzeichen, auf dem ein Ausrufezeichen abgebildet ist, der Fall.
Warnschilder sind für viele betriebliche Bereiche die einfachste Möglichkeit, um in Ihrem Betrieb für Sicherheit zu sorgen. Warnzeichen weisen auf Gefahren hin, die von bestimmten Sachverhalten, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, radioaktiven Stoffen oder von gefährlichen Anlagen ausgehen. Durch Warnschilder nach BGV A8, DIN 4844 und ASR A1.3 oder der neuen EN ISO 7010 warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor Risiken und kommen gleichzeitig den gesetzlichen Bestimmungen nach. Das Piktogramm auf dem Warnschild zeigt dabei an, vor welcher Gefahr konkret gewarnt wird.
Die Schilder werden bereits am nächsten Werktag an Sie versendet. Alle Schilder sind ab 1 Stück bestellbar, ohne Mindestbestellwert. Falls Sie ohne Steuernummer auf Rechnung bei uns einkaufen möchten, kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice.
Dem Arbeitsschutz kommt eine besondere Bedeutung zuteil, da der Arbeitgeber gegenüber dem Gesetzgeber, den Unfallversicherungen und den Mitarbeitern sowie Besuchern des Betriebes in der Verantwortung steht. Aus diesem Grund sollte kein Bereich eines Unternehmens in Bezug auf die Arbeitssicherheit vernachlässigt werden. So muss beispielsweise bei Glatteis mit einem Warnschild vor Rutschgefahr gewarnt werden. Fehlt dieser und es kommt zu einem Unfall, kann der Unternehmer in vollem Umfang für die entstandenen Schäden, egal ob materieller oder körperlicher Art, haftbar gemacht werden. Selbst in Büroräumen bestehen bestimmte Gefahren, auf die mit einem Warnschild hingewiesen werden müssen. Auch wenn bestimmte Gefahren nur periodisch auftreten, sollten diese Gefahren nicht unterschätzt werden.
Hier eine kleine Auswahl der bei uns erhältlichen Warnschilder, mit dem Hinweis, wann diese zwingend erforderlich sind:
Muss überall dort angebracht werden, wo eine Unfallgefährdung durch Gabelstapler oder andere Flurförderfahrzeuge möglich ist.
Ist überall dort anzubringen, wo der Beurteilungspegel von 85 dB überschritten wird. Auch dann, wenn die Überschreitung nur geringfügig ist!
Muss überall dort warnen, wo es durch Hindernisse auf dem Boden zu Unfällen kommen könnte.