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Die langnachleuchtenden Leitmarkierungen sind bei Stromausfall, Dunkelheit oder in Notsituationen von grundlegender Bedeutung. Mitarbeiter und ortsfremde Personen finden schnell und zuverlässig die Notausgänge bzw. Erste-Hilfe Einrichtungen in Notsituationen. Einwandfreie Orientierung kann im Notfall Leben retten. Langnachleuchtende Kennzeichnung von SafetyMarking® besticht durch außerordentliche Qualitätsmerkmale und einer Leuchtdichte, die deutlich über den geforderten Werten geltender Normen liegt.
Eine Türklinkenhinterlegung fungiert zum Beispiel als Erkennungshilfe, indem sie beteiligte Personen auf die Türklinke sowie ihre Öffnungsrichtung aufmerksam macht. Bei Stromausfällen infolge von Bränden beugt die langnachleuchtende Leitmarkierung eine Massenpanik bedingt durch Orientierungslosigkeit vor. Sie weist den schnellsten Weg aus der Gefahrenzone.
SafetyMarking®-Produkte sind unabhängig vom Stromkreislauf und geben daher maximale Sicherheit bei Dunkelheit. Durch ihre Stromunabhängigkeit sind sie zudem sehr wirtschaftlich und können beinahe überall eingesetzt werden. Alle langnachleuchtenden Leitmarkierungen sind selbstklebend und leicht anzubringen. Sie können leicht nachgerüstet und ausgetauscht werden.
Unsere langnachleuchtende Materialien zeichnen sich durch eine Auf- sowie Entladephase aus. Bei ersterer wird das auftretende Licht gespeichert, bei letzterer wird es wieder in einem Gelb-Grün-Ton abgegeben. Um das Material in ausreichendem Umfang aufzuladen, bringt meist die Allgemeinbeleuchtung die nötige Beleuchtungsstärke. Es gilt, je höher die Stärke der auftretenden Lichtquelle ist, desto geringer ist auch die Aufladezeit, die für eine einwandfreie Wirkung der Leuchtmaterialien unerlässlich ist. Der allgemeine Vorteil des Einsatzes von langnachleuchtenden Materialien ist es, dass das menschliche Auge diese Art der Markierungen in einer lichtlosen Umgebung nach einer Adaptationszeit der Augen sehr gut erkennen kann.
Obwohl es die Bauordnung vorsieht, Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten, kann es in der Realität doch häufig vorkommen, dass in Brandfällen eine Verrauchung der Notausgänge vorliegt. Dies kann in hohem Maße die Flucht von Mitarbeitern, Beteiligten und unortskundigen Personen erschweren. Baurechtliche Maßnahmen müssen demnach den Arbeitsstättenverordnungen keineswegs entsprechen und wieder sollte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um in jedem Falle höchsten Schutz in Gefahrensituationen zu gewährleisten. So kann festgestellt werden, ob die nach Baurecht getroffenen Maßnahmen ausreichend sind. Fest steht, dass die Anbringung von langnachleuchtenden Leitmarkierungen, die hinter der bewährten Marke SafetyMarking® stehen, unnötige Gefährdungen durch Rauchentwicklung ausschließen können. Da der Personenschutz für einen Arbeitgeber an erster Stelle stehen sollte, ist es unerlässlich, sich mit den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, festgelegt in der ASR A1.3, auseinanderzusetzen.