Artikel-Nr. | wo-02718 |
EAN | 4044589048592 |
Durchmesser (mm) | 420 |
Material | Aluminium retroreflektierend |
Temperaturbeständig | -40° bis +120° |
Witterungsbeständig | Ja |
Materialnorm Klassifizierung | Aluminium Typ 1 |
Nach Vorschrift | StVO Nr. 254 |
Leuchtdichte | Retroreflektierend |
Dort wo das Verkehrsschild Verbot für Radfahrer angebracht wird, ist das Befahren mit einem Fahrrad untersagt. Das Verbot wird durch die rote Umrandung des Schildes, in dessen Mitte sich ein Fahrrad befindet, kenntlich gemacht. Auf dem Betriebsgelände können verkehrsberuhigte Bereiche, die ausschließlich von Fußgängern genutzt werden sollen, mit diesem Schild gekennzeichnet werden. Der Fahrradfahrer ist damit verpflichtet, einen anderen Weg zu benutzen oder abzusteigen. Ein Radfahrverbot kann allerdings auch ausgewiesen werden, wenn ein Weg mit einem Fahrrad nicht befahrbar ist.
Verkehrszeichen für Betriebskennzeichnung: Für Radfahrer verboten